Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Preisbildung
Die GOT ist die Grundlage für unsere Leistungsabrechnung. Sie ist eine
vom Bundestag erlassene Rechtsverordnung, an die alle Tierärzte gebunden
sind. Entsprechend regelt die Arzneimittel-Preisverordnung die Preise
für Medikamente.
In unserer Praxis liegt hierzu eine Infobroschüre des
Bundesverbandes praktischer Tierärzte (BPT)
Bei Fragen zur Rechnung oder evtl. Unstimmigkeiten sprechen Sie uns bitte an.
So können wir Unklarheiten beseitigen oder evtl. Fehler - denn
Irren ist menschlich - korrigieren.
Kostenschätzung
Selbstverständlich können wir gerne vor der Behandlung -
insbesondere vor größeren Untersuchungen oder Operationen -
eine Kostenschätzung für Sie erstellen. Da Tiere jedoch keine
Sachen sind, kann solch eine Schätzung manchmal ungenau sein, evtl.
sind zusätzliche Maßnahmen nötig, oder die Heilung
verläuft bei Ihrem Tier schleppender als bei den meisten anderen.
Rechnung + Bezahlung
Dank unserer EDV-Anlage erhalten Sie bei uns gleich nach der Behandlung
eine detaillierte Rechnung, die neben den erbrachten Leistungen auch Name
und Menge aller verwendeten Medikamente sowie die benötigten
Verbrauchsmaterialien enthält.
Um die Verwaltungskosten für Sie so gering wie möglich zu
halten, sind wir auf sofortige Begleichung der Rechnung angewiesen.
Für Ihre gute Zahlungsmoral bedanken wir uns mit 5% Skonto auf
alle tierärztlichen Leistungen.
Zahlungsmöglichkeiten
Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- BAR
- EC-Cash (mit PIN-Geheimnummer)
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Im Vertrauen
Wir möchten nicht, dass evtl. Finanzsorgen die notwendige
medizinische Versorgung Ihres Lieblings gefährden. Deshalb bieten wir
Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechnung nötigenfalls in Raten zu
zahlen. Sprechen Sie uns bitte darauf an. Vertraulichkeit ist garantiert.
Kleintierpraxis Möller-Seeling, Berstadt, 29.06.2004