Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Preisbildung

Die GOT ist die Grundlage für unsere Leistungsabrechnung. Sie ist eine vom Bundestag erlassene Rechtsverordnung, an die alle Tierärzte gebunden sind. Entsprechend regelt die Arzneimittel-Preisverordnung die Preise für Medikamente. In unserer Praxis liegt hierzu eine Infobroschüre des Bundesverbandes praktischer Tierärzte (BPT) Bei Fragen zur Rechnung oder evtl. Unstimmigkeiten sprechen Sie uns bitte an. So können wir Unklarheiten beseitigen oder evtl. Fehler - denn Irren ist menschlich - korrigieren.

Kostenschätzung

Selbstverständlich können wir gerne vor der Behandlung - insbesondere vor größeren Untersuchungen oder Operationen - eine Kostenschätzung für Sie erstellen. Da Tiere jedoch keine Sachen sind, kann solch eine Schätzung manchmal ungenau sein, evtl. sind zusätzliche Maßnahmen nötig, oder die Heilung verläuft bei Ihrem Tier schleppender als bei den meisten anderen.

Rechnung + Bezahlung

Dank unserer EDV-Anlage erhalten Sie bei uns gleich nach der Behandlung eine detaillierte Rechnung, die neben den erbrachten Leistungen auch Name und Menge aller verwendeten Medikamente sowie die benötigten Verbrauchsmaterialien enthält. Um die Verwaltungskosten für Sie so gering wie möglich zu halten, sind wir auf sofortige Begleichung der Rechnung angewiesen. Für Ihre gute Zahlungsmoral bedanken wir uns mit 5% Skonto auf alle tierärztlichen Leistungen.

Zahlungsmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
  • BAR
  • EC-Cash (mit PIN-Geheimnummer)
EC-Terminal und Wechselgeldteller

Im Vertrauen

Wir möchten nicht, dass evtl. Finanzsorgen die notwendige medizinische Versorgung Ihres Lieblings gefährden. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechnung nötigenfalls in Raten zu zahlen. Sprechen Sie uns bitte darauf an. Vertraulichkeit ist garantiert.


Kleintierpraxis Möller-Seeling, Berstadt, 29.06.2004